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Leserbrief von  Sandra Krieger am 12.10.2022 im Main Echo:

Leserbrief_Krieger.jpg

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Mein Kommentar zur Gemeinderatssitzng vom 13. April:

Langsam gewöhnt man sich an die Online-Sitzungen, die Technik wird besser beherrscht und die Übertragung klarer. Ein ganz großer Vorteil ist die sachliche und gut geführte Diskussion und die Abhandlung der Tagesordnungspunkte. Da immer nur einer reden kann (und alle anderen Mikrofone stumm sind) kann man als Zuhörer klar und deutlich jeden Redner verstehen. (Das muss nun auch bei Präsenzsitzungen beibehalten werden!)

Dazu kam noch die gute Führung der Sitzung: Ohne Aufregung wurde die Diskussion geführt, die Fachleute in allen Bereichen bekamen das Wort für ihr Thema und Bürgermeister Andreas Zenglein achtete darauf, dass eine (leider nur schwer erkennbare) Rednerreihenfolge eingehalten wurde.

Auch haben sich die Redner daran gehalten, vor ihrer Stellungnahme ihren Namen zu nennen, damit der Zuhörer wusste, wer gerade dran war.

Ein wichtiger Punkt muss allerdings noch verbessert werden, ganz besonders, wenn die Onlinesitzungen beschlussfähig sind:

Wenn es zu einer Abstimmung kommt, muss der Zuhörer/Zuschauer klar erkennen, wie jeder einzelne Gemeinderat abstimmt. Gestern waren die Abstimmungen nicht klar erkennbar, nicht alle Stimmen konnten (vom Zuhörer) festgestellt werden. Zudem muss das Abstimmungsergebnis am Ende dann noch klar festgehalten und verkündet werden.

Noch ein Wunsch: Selbst wenn die Sitzungen in Anwesenheit durchgeführt werden, ist es für die Bürger interessant, sie im Internet zu verfolgen. Die 77 Teilnehmer (incl. Gemeinderäte) zeigen, dass Interesse besteht. Dazu sollte man die moderne Technik voll ausnutzen und neben dem Sprecher am Rednerpult eine Übersicht über alle Teilnehmer bekommen.

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 Zum Thema "Baulandumlegung" (Bericht im Main Echo am 10. April) erschien am 19. April ein Leserbrief:

Leserbrief Bauland1

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Mein Kommentar zur Bürgerbefragung in der Aschaffenburger Straße

Eine Bürgerbeteiligung bei Entscheidungen des Gemeinderates ist wichtig, damit die Gemeinderäte die Meinung der Bürger kennen.

Nicht richtig ist es aber, eine Meinungsbildung als „Entscheidung“ anzusehen. Bei einer schriftlichen Befragung können keine Argumente ausgetauscht werden, jeder gibt nur seine persönliche Meinung kund, jeder denkt nur an sich und seine Vorteile. Daraus kann keine Entscheidung abgeleitet werden!

Der Gemeinderat hat zu entscheiden, was für die ganze Gemeinde gut ist. „Das erste Gebot sei das öffentliche Wohl“ – so steht es im Rathaussaal.

In der Diskussion um die Bäume in der Aschaffenburger Straße kam nur die Abstimmung der Bürger als Entscheidungsgrundlage zur Sprache. Argumente für oder gegen die Bäume wurden nicht aufgeführt.

Die Gemeinderäte müssen sich aber ein Gesamtbild aller Argumente als Grundlage für ihre Entscheidung machen, überlegen, was für ALLE gut ist und nach bestem Gewissen entscheiden. Ein Befolgen von Einzelabfragen sieht unsere repräsentative Demokratie nicht vor.

(In der repräsentativen Demokratie, auch indirekte Demokratie oder mittelbare Demokratie genannt, werden politische Sachentscheidungen nicht unmittelbar durch das Volk selbst, sondern durch Abgeordnete getroffen. Die Volksvertreter werden gewählt und entscheiden eigenverantwortlich. Da die Volksvertretung meist ein Parlament ist, nennt man das System häufig auch parlamentarische Demokratie.)

Robert Fuchs

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Kommentar von Gerlinde Maier zur Büchelbergstraße:

Büchelbergstraße als Vorfahrtsstraße     -     Weitergedacht                               

Der Fragebogen der CSU wurde in alle Postkästen der Büchelbergstraße eingeworfen. Anlass des Fragebogens war der Antrag der AfD bezüglich der Umwandlung der Büchelbergstraße in eine Vorfahrtsstraße.

Zu "Eingeschränkte Bürgermehrheit": Jeder Anwohner der Büchelbergstraße konnte die Antwortmöglichkeit nutzen.

Zu "mit eigenen - wohl einseitigen - Argumenten": Anwohner, mit denen ich im Laufe der Monate sprach, äußerten nicht, dass sie dabei ein persönliches Gespräch hatten bzw. ihre Meinung beeinflusst wurde. Ich war zufällig im Hof, bekam den Fragebogen direkt in die Hand. In keiner Weise wollte Herr Kruschina mir seine Meinung oder die der CSU-Fraktion mitteilen und mich beeinflussen.

Dass man „nur“ Anwohner der Büchelbergstraße befragte, finde ich in Ordnung. Wer sonst sollte wissen, was die Probleme sind. Wäre die FWG der Ansicht gewesen, dass man allen Haibachern einen Fragebogen hätte zukommen lassen sollen? Wer hätte denn mit den Belastungen der Vorfahrtsstraße tagtäglich an vorderster Front leben müssen?

Seit ich mich für „normalere Verkehrsverhältnisse“ für die Büchelbergstraße engagiere, merkte ich immer wieder, dass Personen, die nicht in dieser Straße wohnen, gar nicht verstehen, welche Belastungen hier für die Anwohner gegeben sind.

Auf dem CSU-Fragebogen waren aufgrund des AfD-Antrages Fragestellungen, die keine Meinungen vorgaben. Es waren gezielt zwei Fragestellungen:

Einerseits zur Vorfahrtstraße und andererseits die Frage zu den Parkregelungsmöglichkeiten. Außerdem konnte jeder unter dem Punkt „Alternative“ Vorschläge zur Verbesserung machen. Jeder konnte auf der leeren Fläche des Fragebogens auch seine Erfahrungen schildern. Ich würde da nicht von „die Bürger werden einseitig informiert“ sprechen.

Ich konnte auch nicht erkennen, dass „einseitige Argumente“ als „Druckmittel“ in der Sitzung verwendet wurden. Herr Kruschina (CSU) hat offensichtlich aus den Fragebögen alle von den Anwohnern genannten Argumente sachlich vorgetragen.

Im Übrigen hat Herr Leiblein in seiner Stellungnahme für die SPD-Fraktion u.a. die gesetzlichen Grundlagen genannt, aus denen hervorgeht, dass es keine rechtswidrige Entscheidung ist, wenn die Vorfahrtsstraße von den Gemeinderäten abgelehnt wird. Er sagte sogar, dass er dazu noch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht befragt habe, der dies auch bestätigt habe.

Bisher wird dauernd gesagt, dass im Rahmen von ISEK die Bürgerbeteiligung ein gewolltes Instrument sei. Wieso also hätte man nicht jetzt schon mal in dieser Sache die direkt betroffenen Bürger befragen sollen?

Ich bin der Meinung, dass die Gemeinderäte nur mit genügend Informationen, in dem Fall auch aus der Anwohnerschaft, eine gute sinnvolle Entscheidung in der Sache treffen können. Gerade auch um einer „einseitigen Beeinflussung“ / Informationspolitik aus der Verwaltung vorzubeugen. Auch die Verwaltung hat die Probleme meiner Meinung nach noch nicht voll umfassend erkannt oder sich noch nicht eingehend damit befasst.

Vorteil einer Umfrage vor der Abstimmung im Gemeinderat ist, dass auch die Gemeinderäte nicht nur „einseitig informiert sind“ und nicht „ohne die ganzen Argumente gehört zu haben“, abstimmen. Zu den „ganzen Argumenten“ gehören auch die der Bürger.

Der Vergleich mit der „Umfrage“ von Herrn Bernd Oppenrieder passt nicht, weil es dabei um eine Unterschriftensammlung ging. Dafür wird ein Text als Forderung / Meinung vorgegeben, welche dann Bürger mit ihrer Unterschrift unterstützen. So was ist keine Umfrage bei Einwohnern / Anwohnern, sondern eine Unterschriftensammlung.

Weiterer wichtiger Unterschied: Diese Unterschriftensammlung erfolgte auch nicht vor der Abstimmung im Gemeinderat, sondern hinterher. Aber auch das ist in einer Demokratie möglich. Und sofern vorher bei der Abstimmung nicht alle Möglichkeiten aufgezeigt wurden, kann es evtl. noch eine sachlich bessere Lösung geben, über die dann die Gemeinderäte abstimmen können.

Ich möchte noch anmerken, dass im Laufe der Jahre und besonders in letzter Zeit Anträge / Beschwerden oder Vorschläge von uns Anwohnern weder vom Bürgermeister noch von der Verwaltung ernst genommen / berücksichtigt wurden. Oder sie wurden neuerdings mit dem Argument abgewehrt, dass alles in ISEK im Rahmen der Erstellung eines Verkehrskonzeptes für Haibach geklärt würde. Es kann nicht sein, dass jetzt vorher eine Entscheidung über eine Umwandlung zur Vorfahrtsstraße beschlossen werden soll. Was bisher alles jahrelang hinausgezögert wurde, sollte jetzt auch noch Zeit haben, bis die Verkehrsplaner aufgrund von Datenerhebungen eine gute Lösung finden. Voraussetzung dafür kann u.a. eine Verkehrszählung (nicht nur Büchelbergstraße) sein, aber auch Schilderungen der Anwohner über die Problematik der Verkehrszustände.

Ich denke auch, dass es nicht richtig sein kann, dem Schreiben der Polizei ungeprüft zu folgen, wenn diese nicht mal Zahlen liefert, welche Fahrzeuganzahl aus den jeweiligen Seitenstraßen kommt. In der Sitzung zitierte der Bürgermeister aus dem Schreiben von Herrn Breunig lediglich die Anzahl der Straßen, die einmünden. Keine Rede davon war jedoch, wie viele Fahrzeuge aus diesen Seitenstraßen kommen. Hätte Herr Breunig darüber Kenntnis, wäre ihm aufgefallen, dass nicht nur die Büchelbergstraße viel Verkehr im Sinne einer Hauptverkehrsstraße hat. Es gibt mehrere Nebenstraßen mit annähernd gleichviel oder sogar mehr Verkehr.

Von drei Buslinien, welche die Büchelbergstraße entlangfahren würden, ist mir nichts bekannt. Das ist definitiv falsch. Es gibt nur die Linien 16 und 43. Selbst die Sinnhaftigkeit der zweiten Buslinie muss man in Frage stellen, weil es nicht mehr Passagiere gibt, nur weil zwei Linien die gleiche Straße befahren. Und weil beide Linien im Abstand von etwa 5 Minuten fahren bzw. sogar oft hintereinander herfahren, so steigen alle in den Bus ein, der zuerst die Haltestelle erreicht. Das ist die Linie 43 und der zweite Bus, Linie 16, fährt leer hinterher.

Hellhörig macht auch, dass bei einer Änderung in eine Vorfahrtsstraße Tempo 50 gilt. „Für eine Geschwindigkeitsbegrenzung sei dann eine neue Begründung zu finden“, laut Schreiben von Herrn Breunig. Als Vergleich nannte Bürgermeister Zenglein die Kreisstraße im Bereich Hauptstraße und Jahnstraße. Die Hauptstraße sei so eng, dass Tempo 30 gilt. Die Jahnstraße hat Tempo 50, weil sie breiter ist. Auf die Büchelbergstraße umgedacht würde das bedeuten, dass ab der Kirche bis etwa zur Einmündung Burgstraße Tempo 30 vielleicht begründbar wäre. Aber ab dort bis Ortsausgang würde Tempo 50 gelten?

Bei angedachten Fahrbahnverengungen an Bushaltestellen muss man erst prüfen, ob es nicht im Verlauf der Büchelbergstraße in den Hauptverkehrszeiten zum Dauerstau käme. Denn durch versetzte Parkareale, wie auch angedacht, und Verengung an der Bushaltestelle, hätten Autofahrer im Streckenverlauf nie die Gelegenheit, den Bus zu überholen.

Und wegen Rettungsfahrzeugen und Polizei im Einsatz: Die angedachten Fahrbahnverengungen sind dann vielleicht nicht gewollt bzw. nicht zulässig?

Und nächste Frage: Wenn die Büchelbergstraße in die Freiheitsstraße / Hauptstraße einmündet, wo geht die Vorfahrtsstraße weiter? Auf beiden Straßen fahren die zwei Buslinien, sie haben genauso viel Verkehr und haben tatsächlich nur einmündende Straßen von untergeordneter Bedeutung / niedrigerer Verkehrsbelastung. Also haben Haupt- und Freiheitsstraße auch Vorfahrtstraßencharakter.

Zur Erinnerung: Die Büchelbergstraße soll Vorfahrtsstraße werden, weil Rettungsfahrzeuge, Buslinien und Polizei nicht durch Rechts-vor-Links behindert werden sollen. Funktioniert es dann in der Hauptstraße und Freiheitsstraße plötzlich doch mit Rechts-vor-Links? Und Haupt- und Freiheitsstraße münden noch dazu in eine vorfahrtsberechtigte Straße, nämlich die Kreisstraße AB2 und die Staatsstraße 2312! Spätestens dann gibt es keine Vorfahrt für Bus- und Blaulichtfahrer mehr.

Rettungsfahrzeuge fahren genauso oft oder sogar öfter die Eckenerstraße entlang. Die Eckenerstraße hat ähnliche Verkehrszahlen und Rechts-vor-Links, Schulbusse fahren, es gibt Einmündungen anderer Straßen mit wenig Verkehr. Auch ein Fall für eine Vorfahrtsstraße?

Zur Begründung aus Breunigs Schreiben mit den Rettungsfahrzeugen: Haben die Rettungsdienste denn überhaupt Bedenken angemeldet? Wieso intervenieren sie nicht bei der Stadt Aschaffenburg wegen dem Ausbau der Berliner Allee? Wieso muss Haibach „die Straßen freiräumen“, damit es schneller geht? Wieso weigert sich die Stadt Aschaffenburg standhaft, die Berliner Allee fertig auszubauen, wo die Rettungsfahrzeuge schnell zur Staatsstraße 2312 (Würzburger Straße) queren könnten und dann von dort Richtung Spessart oder Schweinheim / Gailbach / Soden / Leidersbach fahren könnten? Das ginge sicher schneller als durch die engen Haibacher Straßen.

Richtiger wäre der Ausbau der Berliner Allee, zumal das Klinikum inzwischen zum größten Krankenhaus der Region wurde und seit Eröffnung nun sowohl baulich als auch personell und von der Patientenzahl den dreifachen Umfang hat. Erweiterungen finden gerade wieder statt (Erwachsenenpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie). Geplant ist noch ein Eltern-Kind-Zentrum. Das Klinikum darf wachsen, aber die Infrastruktur (Zuweg) muss gleichermaßen mitwachsen. Bei jeder Baumaßnahme / Erweiterung werden Träger öffentlicher Belange (z.B. Gemeinde Haibach und wahrscheinlich die Polizei) befragt. Dort sollte endlich die Masse des Verkehrs angesprochen werden und als Erschließungsstraße die Berliner Allee für die Zustimmung bei Erweiterungen eingefordert werden. Wie Bürgermeister Zenglein in der Sitzung sagte, würde das den Haibacher Verkehr sehr entlasten. Folglich sollten sich die Haibacher Entscheidungsträger auch massiv dafür einsetzen.

Fazit: Das Thema Büchelbergstraße ist zu komplex, als dass man leicht eine Lösung findet. Die Lösung ist auch nicht, nur die Büchelbergstraße zu betrachten und eine Vorfahrtsstraße daraus zu machen. Die Lösung ist auch nicht, es so zu lassen, wie es jetzt ist.

Die Antworten aus den Fragebögen sind auch nicht so zu verstehen, dass die Anwohner für immer alles so haben wollen, wie es jetzt ist. Jetzt wurde aufgrund der Fragestellungen / Antwortmöglichkeiten hauptsächlich ausgedrückt, dass man es auf keinen Fall mit einer Vorfahrtsstraße verschlimmert sehen will.

Und ja, der Vorfahrtsstraßenantrag beinhaltet eine Gefährdung der Kinder und Fußgänger. Es gibt Gehwegengstellen, die gefährlich sind. Dort wurden beim Laufen zwei Erwachsene von Fahrzeugen (PKW bzw. Bus) am Arm gestreift. Die Fahrer bemerkten es nicht mal, fuhren weiter. Mit zwei Zebrastreifen und einer Ampel in großen Abständen ist z.B. älteren Menschen nicht geholfen, weil es für manche zu beschwerlich ist, große Umwege zu laufen, anstatt direkt die Straße zu queren. Kavaliere der Straße, die anhalten, um jemand die Straße überqueren zu lassen, sind äußerst selten. Auto-, Bus- und Lasterfahrer, die oftmals im Begegnungsverkehr auf Gehsteige ausweichen, stellen auch ein Risiko dar.

Zu guter Letzt: Wenn der Berichterstatter des Main-Echo, Herr Englert, seine Artikel nach Angaben der Gemeindeverwaltung schreibt, ist das nicht das, was man unter freier Berichterstattung versteht.

Gerlinde Maier

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Büchelbergstraße als Vorfahrtsstraße

Damit es richtig wird:

Der Main Echo Artikel über die Büchelbergstraße als Vorfahrtstraße stimmt so nicht! Alle gelb markierten Stellen sind falsch! (In Blau und Grün sind Stellen, zu denen ich meine Meinung zur Diskussion stelle!)

MAIN ECHO:

<< In Haibachs Büchelbergstraße bleibt Regelung »Rechts vor Links«

15.02.2021

Sch­met­ternd ab­ge­lehnt wor­den ist ein An­trag von Ge­mein­de­rat Jörg Bau­mann auf Än­de­rung der Vor­fahrts­re­ge­lung in der Büchel­berg­stra­ße. Bau­mann for­der­te im Na­men der AfD, die »Rechts-vor-Links«-Re­ge­lung auf­zu­he­ben und in dem an­ge­spro­che­nen Be­reich ei­ne Vor­fahrts­stra­ße aus­zu­wei­sen. Letzt­lich stimm­te je­doch nur er selbst für den An­trag, das rest­li­che Gre­mi­um lehn­te die Idee ein­heit­lich ab.

Baumann hatte in seinem Antrag argumentiert, dass die Büchelbergstraße eine der wichtigsten und meistgenutzten Verkehrsadern in Haibach sei. Zudem werde sie sehr häufig von Einsatzfahrzeugen des naheliegenden Klinikums befahren. Deshalb trage sie alle Charakteristika einer Vorfahrtsstraße und sei somit auch als solche auszuweisen.

Mit der derzeitigen »Rechts-vor-Links«-Vorfahrtsregel sei der Straßenverkehrsordnung nicht genüge getan, sie sei möglicherweise sogar als rechtswidrig anzusehen, so Baumann in seinem Antrag. Ferner würde es durch das ständige Bremsen und Beschleunigen zu einem erhöhten Kraftstoffverbrauch und somit auch zu einer höheren Feinstaubbelastung kommen. Auch die Lärmbelästigung sei unnötig erhöht. Ein gleichmäßiges Fahren mit Tempo 30 als erlaubte Maximalgeschwindigkeit sei vielmehr der richtige Weg.

Anwohner befragt

Die CSU-Fraktion hatte bereits im Vorfeld der Sitzung eine selbstorganisierte Befragung der Anwohner in der Büchelbergstraße durchgeführt, an der sich laut Fraktion fast 50 Prozent der Betroffenen beteiligten. Die Ergebnisse seien eindeutig gewesen: Über 80 Prozent der Anwohner hätten sich dabei gegen eine Änderung der bestehenden Vorfahrtsregel ausgesprochen.

Auch die Räte der anderen Fraktionen hatten große Bedenken, dass sich die Büchelbergstraße bei einer Umwandlung zu einer Vorfahrtsstraße zu einer »Rennstrecke« verwandeln könnte. Da dort auch viele Kinder auf dem Weg zur Schule und Kindergarten unterwegs seien, begrüße man ausdrücklich die »bremsende Funktion« der derzeitigen Rechts-vor-Links-Regelung.>>

 

Falsch ist, dass über den Antrag abgestimmt wurde. Die Sitzung war keine beschlussfähige Sitzung, weil sie online durchgeführt wurde. Bürgermeister Andreas Zenglein ließ zwar im Chat eine Meinungsäußerung abgeben und gab anschließend als Ergebnis sogar falsche Zahlen durch, eine Abstimmung war das aber nicht!

Unsere FWG-Gemeinderäte haben sich wegen der Unverbindlichkeit bewusst nicht geäußert.

Zu den blauen Texten:

Neu ist, dass über einen Antrag von einer anderen Gruppe vor der Sitzung eine Bürgerbefragung durchgeführt wird. Wird das jetzt üblich? Suchen sich Gemeinderäte eine sehr eingeschränkte Bürgermehrheit mit eigenen – wohl auch einseitigen - Argumenten, um diese dann als „Druckmittel“ in der Sitzung zu verwenden? (Das geschah ja nicht nur in der Büchelbergstraße. Auch Bernd Oppenrieder hat das in Dörrmorsbach durchgeführt, um seine Meinung über die Einmündung in die Ortsverbindungsstraße zu untermauern.)

Die abstimmenden Bürger werden vorher einseitig informiert und geben ein Votum ab, ohne die ganzen Argumente gehört zu haben.

Eine ganz neue Methode, Abstimmungen zu beeinflussen!

 

Wie ist das in der Büchelbergstraße?

Man muss es so lassen, weil es die befragten Bürger wollen? Warum beschweren sich dann Bürger auf jeder Bürgerversammlung über die Zustände?

Oder muss man machen, was sinnvoller ist? (Darüber lässt sich abstimmen, wenn alle Argumente ausgetauscht sind!)

Aber:

Nicht in seiner Gesamtheit wurde ein Schreiben der Polizei erwähnt. Dort heißt es, dass

  • bei einer Vorfahrtsstraße die Tempo-30-Zone wegfalle (das wurde als Diskussionsgrundlage benutzt)
  • die Büchelbergstraße in ihrer Verkehrsbelastung und ihrer Verkehrsbedeutung als innerörtliche Hauptverkehrsstraße einzustufen ist
  • das Befahren der Büchelbergstraße durch die Rechts-vor-Links-Regelung an den 9 bzw. 5 Einmündungen (je nach Fahrtrichtung) zwischen der Hohe-Kreuzstraße und der Freiheitsstraße erschwert ist, was im Gegensatz zu den Einschränkungen in der Verwaltungsvorschrift zur StVO steht
  • die Rechts-vor-Links-Regelung die Fahrten der Rettungsfahrzeuge mit Sondersignal erschwert und gefährdet
  • für eine Rechts-vor-Links-Regelung annährend eine gleiche Verkehrsbelastung und Verkehrsbedeutung der aufeinandertreffenden Straßen gefordert ist und dies bei der Büchelbergstraße im Vergleich zu den einmündenden Straßen nicht gegeben ist.

Aus diesen Gründen und der „nicht regelkonformen Situation“ wird seitens der Polizei empfohlen, die Büchelbergstraße aus der Zonenregelung herauszunehmen und als Vorfahrtsstraße zu beschildern. Für eine Geschwindigkeitsbegrenzung sei danach eine neue Begründung zu finden.

Dieses Schreiben wurde nicht ganz vorgelesen und nur kurz am Bildschirm gezeigt. Die Argumente der Polizei wurden nicht gewürdigt. Dies hätte nämlich zur Folge gehabt, dass man gegen die Empfehlung der Polizei handelt.

Zum grünen Text

Beinhaltet der Antrag eine Gefährdung der Kinder und Fußgänger? Das wurde in der Diskussion ausführlich und mahnend besprochen. Nicht zitiert ist allerdings, dass erklärt wurde,

  • mit Tempo-30-Schildern
  • versetztem Parken
  • Verengung der Fahrbahn an Bushaltestellen
  • Querungshilfen

die Sicherheit zu erhöhen.

Der Reporter des Main Echo war nicht in die Onlinesitzung eingebunden. Er hat wohl alle Informationen von der Verwaltung bezogen. Was daraus werden kann, ist zu sehen.

Robert Fuchs

 

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Noch offene Themen:

Facebookseite der Gemeinde

Inzwischen gibt es mehrere inoffizielle Facebookseiten der Gemeinde, auf denen Veranstaltungen veröffentlicht und Informationen gegeben werden:

Haibach, Unterfranken – Haibacher Wildpark – Capitol Haibach  

Wurde der Antrag von Christian Fuchs inzwischen umgesetzt, ohne einen Beschluss gefasst zu haben?

Wie können sich Bürger informieren?

In einer lebendigen Demokratie ist die Information der Bürger wichtig. Eine gleichmäßige Verteilung des Wissens sorgt dafür, dass alle „auf Augenhöhe“ mitdenken und mitreden können. Nicht nur die „Experten“ dürfen die Besitzer des Wissens sein. Der gut informierte Bürger ist bemüht, vernünftig begründete Meinungen wenigstens auf dem Gebiet zu erlangen, das ihn direkt angeht. Ihm muss aber auch Gelegenheit gegeben werden, sich das Wissen anzueignen.

Diese Gelegenheit hat sich der Zeit angepasst.

Das Haibacher Mitteilungsblatt mit seiner Auflage von ca. 1700 Exemplaren ist das Amtsblatt der Gemeinde, also deren offizielles Veröffentlichungsblatt. In dieser Publikation finden wir amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde wie beispielsweise Bebauungspläne, Abgabesatzungen und sonstiges örtliches Satzungsrecht. Schon die Auflage zeigt, dass nicht einmal die Hälfte der Bürger (bei zwei Lesern pro Heft) erreicht werden.

Die Internetseite der Gemeinde ist schneller, flexibler und kann Informationen weit streuen. Unser Internetauftritt ist sehr gut organisiert und zeigt die Vielfalt der Gemeinde. Als neuester Inhalt stehen seit Kurzem auch die aktuellen Protokolle der Gemeinderatssitzungen online. (Nachdem sie in der Folgesitzung genehmigt wurden. Beispiel: Protokoll der Sitzung des Kulturausschusses vom Mai wurde genehmigt im Oktober und danach veröffentlicht)

Haibach-App: Die Haibach-App ist wenig bekannt. Sie bietet viele Möglichkeiten, mit dem Rathaus in Kontakt zu treten. Informationen sind eher schwierig zu finden.

Nachteil dieser Quellen: Informationen müssen aktiv gesucht werden.

Moderne Informationsquellen „streuen“ ihre Inhalte, erreichen also auch Nutzer, die nicht selbst aktiv werden, sondern nur über das aktuelle Geschehen Bescheid wissen wollen.

Das „soziale Netzwerk“ (also Facebook und andere Social-Media-Kanäle) bietet die denkbar einfachste Informationsstreuung mit Menschen auf der ganzen Welt.

Wenn man daran interessiert ist, die Informationen aus der Gemeindearbeit möglichst vielen Bürgern zukommen zu lassen, sollte man alle Medien nebeneinander bedienen. Nur so erreicht man die größtmögliche Anzahl von Bürgern.

Genau dieses Ziel war der Sinn des Antrages, den FWG-Gemeinderat Christian Fuchs mit seiner Eingabe hatte: Möglichst viele Bürger sollen teilhaben an der Arbeit des Gemeinderates, der Verwaltung, des Bauhofes, der „Gemeinde“.

Warum das nicht offiziell umgesetzt wurde ist mir nicht erklärlich.

Robert Fuchs

 

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Ortskerngestaltung

Unser Dorf soll schöner werden!

Der Gemeinderat hat sich eine große Aufgabe gestellt: „Wie soll unser Ortskern in Zukunft aussehen?“ Diese Frage wird ihn noch lange beschäftigen. Und: Ohne die Anwohner geht nichts!

Sie sind es, die das Konzept in den folgenden Jahren mit der Gemeinde umsetzen.

Es geht bei den Gesprächen um das Gebiet rund um das Rathaus. Hauptstraße, Rohrbachstraße, Fischergasse und Merkelstraße sind die äußeren Grenzen. Daneben steht aber auch das Gelände an der alten Volkschule, die Jahnstraße und Freiheitstraße zur Diskussion.

Was ist zu verbessern? Wo sind Defizite?

Sollen alte Häuser erhalten werden?

Soll die Gemeinde die alten Anwesen erwerben?

Wie soll die Nutzung sein?

Brauchen wir mehr Wohnraum?

Wollen wir mehr Grünflächen?

Soll der Verkehr verbessert oder umgeleitet werden?

Soll weitere Bebauung erleichtert werden?

Zu all diesen Fragen sammelt auch die FWG Antworten.

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Sonnenschutz im Dorffriedhof

Soll eine große Markise den Platz vor der Aussegnungshalle überspannen?

Sollen Marktschirme aufgestellt werden?

Sollen Regenschirme als Schattenspender zur Verfügung gestellt werden?

Sollen die Beerdigungen in den Sommermonaten am Vormittag sein?

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