Gemeinderatssitzung vom 28.1.2026
Kanalsituation Büchelberg- und Erlenstraße:
Der Kanal zwischen Wasserspielplatz, Erlenstraße und Büchelbergstraße wird aufgrund hydraulischer Probleme und schlechter Bausubstanz komplett erneuert (Kanal, Wasserleitung, Straßenbau). Das Mischwassersystem bleibt bestehen, ein Trennsystem ist nicht sinnvoll umsetzbar. Baubeginn ist noch dieses Jahr. Geschätzte Kosten: 3,6 Mio Euro.
Fischergasse:
Die Kanalsituation wird geprüft. Ein neu entdeckter zweiter Kanal kann evtl. ein Trennsystem ermöglichen.
Wohnblock Neue Heimatstraße 10 / Anwesen Büchelbergstraße 37:
Der Antrag der FWG-Fraktion zur Prüfung von Argumenten, die für oder gegen den Verkauf des Wohnblocks Neue Heimatstraße 10 und den Kauf des Anwesens Büchelbergstraße 37 sprechen, wurde abgelehnt.
Dafür brachte Bürgermeister Andreas Zenglein aus seiner Kenntnislage schon seine Ansicht vor: Der Wohnblock solle als günstige Wohngelegenheit erhalten werden, das Haus in der Büchelbergstraße sei mit dem Kaufpreis und den Renovierungskosten viel zu teuer.
Grünanlage „Dreieck“:
Ein Antrag aus der Bürgerversammlung auf Schutz der Grünfläche wurde abgelehnt. Laut Planungsbüro hat das Dreieck geringe Aufenthaltsqualität, eine Teilbebauung mit Ärztehaus und Auftaktplatz sei funktional sinnvoll. In dem Gemeinderatsbeschluss wurde die weitere Planung zusammen mit den Bürgern in Aussicht gestellt. Wie diese Planungen aussehen sollen, wurde noch nicht besprochen.
Dorfstraße:
Das Kanalproblem ist erkannt. Gelder für die Planung zur Verbesserung werden in den Haushalt eingestellt.
Ortsbus:
Die Ortsbus-Genehmigung kann bis 31. August 2026 verlängert werden. Der Fahrplan wird angepasst, der Fokus auf die Verbindung nach Dörrmorsbach gelegt. Kostenfreie Schülerbeförderung ist nicht möglich.
Stadtbus:
Die Stadtbusverbindung nach Dörrmorsbach mit der Linie 5 wurde in einem Kompromiss neu gestaltet. Ab 3. Mai wird ein neuer Fahrplan aufgelegt. Bis Ende des Jahres werden Fahrgäste gezählt und eine Defizitabrechnung erstellt.
Wahlkampf/Plakatierung:
Eine Plakatierung kann 6 Wochen vor dem Wahltag erfolgen – so war es allen Beteiligten bekannt. Dass die CSU schon am Freitag vor dem „Start-Samstag“ plakatiert hat, kritisierte Bernd Oppenrieder als unfaires Verhalten. Entgegen der Auskunft des Wahlleiters erklärte Bürgermeister Andreas Zenglein nun, dass es keine Frist von 6 Wochen gebe. Für die Gemeinde Haibach gibt es keine eigene Plakatierungsverordnung. Somit hätte es keinen Verstoß durch die CSU gegeben.



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