Bauanträge:
Der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten in der Dörrmorsbacher Straße wurde genehmigt. Gegenstimmen kritisierten, dass das Bauvorhaben sich nicht in die übliche Bebauung einpasst und es das größte Bauwerk in Dörrmorsbach ist. Zudem seien die Stellplätze weit weg und schlecht zu nutzen.
Nicht zugestimmt wurde, ein Ladengeschäft im Bessenbacher Weg in Wohneinheiten umzuwandeln, weil nach den Vorgaben des Bebauungsplanes die Gesamtfläche des Grundstückes die zusätzlichen Wohneinheiten nicht zulässt.
In der Eckenerstraße und der Grünmorsbacher Schulstraße stehen Trafotürme, die von der AVG für die Stromversorgung genutzt werden. Jetzt lag eine Bauvoranfrage vor, diese Trafotürme in Tiny-Häuser umzunutzen. In Grünmorsbach ( siehe https://www.haibach-entdecken.de/trafo-haeuschen-gruenmorsbach/) gibt es um den Turm herum Platz in Gemeindebesitz für die Errichtung einer, bei einer Umnutzung erforderlichen, neuen Station. Der angrenzende Spielplatz wird nicht darunter leiden. Die Genehmigung der Umnutzung wurde in Aussicht gestellt (5:4 Stimmen), der Einbau von Fenstern und ein französischer Balkon sowie eine Zufahrt wären möglich, eine Terrasse und die Ablösung von Stellplätzen allerdings nicht. Sämtliche Kosten (wie z.B. die Erschließung) müssten vom Bauwerber getragen werden.
Für den Trafoturm an der Kreuzung Aschaffenburger-/Eckener-/Büchelbergstraße (siehe https://www.haibach-entdecken.de/trafo-haeuschen-haibach/) ist eine Ersatzfläche schwierig zu finden. Der Abriss ist für den Betreiber vermutlich die kostengünstigste Lösung, sollte aber aus Sicht des Ausschusses verhindert werden. Das Gebäude in seiner Bauweise mit „Haibacher Blauen“ steht als Denkmal für die Kunst der Haibacher Maurer. Ziel ist es, den Turm zu erhalten. Deshalb stellte die Mehrheit des Bauausschusses aktuell nicht in Aussicht, den Turm zu Wohnzwecken umnutzen zu lassen. In die Wiedervorlage wurde das Thema Denkmalschutz für den Turm genommen.
Weitere Themen:
Zum Thema Bauleitplanung im Bebauungsplan „Gewerbefläche B8 – Sportfläche ober dem Dörnbach“ gab Alexander Sauer vom Bauamt einen Sachstandsbericht. Dem Gemeinderat werden durch Beschluss des Bauausschuss weitere Änderungen der bereits zur Auslegung gekommenen 4. Änderung des B-Planes empfohlen, die in der Folge in einer 5. Änderung des B-Planes eingearbeitet werden . Dies betrifft z.B. die Ausgestaltung des ehemaligen Wendehammers in der Industriestraße-Ost (Hein-Gelände). Die geplante Umgestaltung dieses Wendehammers wurde bereits im Jahr 2022 in ähnlicher Form von der FWG vorgeschlagen, um die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen. Für die 4. Änderung des B-Plans soll in der nächsten Gemeinderatssitzung der Satzungsbeschluss gemäß §10 BauGB erfolgen.
Zum Sanierungsgebiet „Innenbereich Haibach“ machte Alexander Sauer Vorschläge für Zuschüsse innerhalb des Haibacher Kommunalen Förderprogramms. Der Gemeinderat muss in der nächsten Sitzung darüber entscheiden.
Der Antrag von mehreren Anwohnern auf Wiederzulassung von Gehwegparken an der Würzburger Straße / Ecke Zufahrt Bornäcker wurde vertagt. Laut Straßenverkehrsordnung ist es vorgesehen, auf der Straße am rechten Fahrbahnrand zu parken. FWG Gemeinderat Christian Fuchs schlug vor, den breiten Gehweg auch als solchen mit Verkehrszeichen zu widmen und gleichzeitig durch Zusatzzeichen für den Radverkehr frei zu geben. Der Wille der Gemeinde ist es, den Radverkehr zu stärken. Ein Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn würde das Halten und Parken für Fahrzeuge am rechten Fahrbahnrand verbieten. Jetzt soll zunächst geprüft werden, ob die Breite für ein Gehwegparken überhaupt ausreichend ist.
Beim Ausbau der Wiesenstraße muss eine Stützmauer erneuert werden. Dies führt zu erheblichen Kosten.
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