- Bürgerfragestunde:
- Es wurde gefragt, ob es schon ausgewertete Zahlen zur abgeschlossenen Verkehrszählung in Haibach gibt. Antwort des Bürgermeisters: Die Zahlen liegen noch nicht vor, werden aber noch bekannt gegeben.
- Es wurde gefragt, ob man den roten Fahrradstreifen, der in der Einbahnstraße der Hauptstraße installiert werden soll, auch als Autofahrer befahren dürfe. Es wird befürchtet, dass sich die Radfahrer an dieser Stelle rücksichtslos verhalten würden. Antwort des Bürgermeisters: Man dürfe diesen roten Streifen befahren, da er mit der Straße niveaugleich liegt. Weiterhin hoffe er auf gegenseitige Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer.
Sachstandsbericht der Verwaltung:
Der Sachstandsbericht wird quartalsmäßig vorgetragen. Er wurde zur Kenntnis gegeben.
Erlass einer Satzung zur Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenbereich Haibach“:
Die Abstimmung zur Festlegung des Sanierungsgebiets konnte bisher nicht erfolgen, da nicht genügend Abstimmungsberechtigte anwesend waren. In der heutigen Sitzung konnte dies nachgeholt werden. Eine Übersichtskarte über das festgelegte Sanierungsgebiet sowie Informationen über das ISEK sind auf der Homepage der Gemeinde Haibach zu finden: https://www.haibach.de/gemeinde-gewerbe/isek
Wiedervorlage zum Thema „Nächtliches Tempolimit auf der Würzburger Straße“
Vor einiger Zeit wurde bei der unteren Verkehrsbehörde angefragt, ob ein nächtliches Tempolimit auf der Würzburger Straße sowie ein dauerhaftes Tempolimit im Bereich der Grünmorsbacher Schule, eingerichtet werden kann. Nachdem von der unteren Verkehrsbehörde das Vorhaben abgelehnt wurde, wurde der Wunsch an die nächste Instanz, die obere Verkehrsbehörde, weitergeleitet. Diese schloss sich aber der Ablehnung an. Gründe waren, dass die gemessene Lärmbelastung für ein Tempolimit nicht ausreicht und die Grünmorsbacher Schule keinen direkten Zugang zur Staatsstraße hat. Im Gremium entstand die Hoffnung, dass zukünftig die Kommunen auf allen Innerortsstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit selbst bestimmen können. Weiterhin kritisierte man im Gremium, dass die Vergleichszahlen der Jahre 2015 und 2021 wegen der Pandemie nicht aussagekräftig seien. Es wurde erwähnt, dass die Grünmorsbacher Schule zwar keinen direkten Zugang zur Staatsstraße besitzt, sich dennoch in unmittelbarer Nähe befinden würde. Viele Kinder müssten die Straße queren.
Wiedervorlage zum Thema „Gründung des Energiewerks Landkreis Aschaffenburg gKU“:
Aufgrund eines Hinweises der Regierung von Unterfranken wurde der Vertrag angepasst. Die Teilnahme der Gemeinde Haibach wurde einstimmig beschlossen. 31 der 32 Landkreiskommunen beteiligen sich ebenfalls am Energiewerk.
Weiterführung der Teilnahme am kommunalen Klimaschutznetzwerk:
Seit dem Jahr 2017 ist die Gemeinde Haibach Mitglied in diesem Klimaschutznetzwerk. Dieses Netzwerk hat lediglich eine beratende Funktion und gibt Tipps für Maßnahmen. Seit dem Beitritt wurden rund 41.000 Euro investiert. Der Hauptsitz des Netzwerkes befindet sich an der Universität in Amberg/Weiden. Diese weite Entfernung kritisierte unter anderen FWG-Gemeinderat Jürgen Goldhammer. Er wünschte sich eine Beratung, die vor Ort greifbar ist, wie z.B. der Hochschule Aschaffenburg. Im Gremium kritisierte man, dass die Ergebnisse aus der Zusammenarbeit nicht ausreichend waren und dass kein Mehrwert daraus entstand. Mehrheitlich stimmte man im Gremium gegen die Weiterführung der Teilnahme an diesem Klimaschutznetzwerk, wollte aber grundsätzlich an weiteren Lösungen zum Klimaschutz arbeiten.
Jahresrechnung 2022, Feststellung und Entlastung nach örtlicher Prüfung:
Die Jahresrechnung wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss unter der Leitung von FWG-Gemeinderat Jürgen Goldhammer geprüft. Dabei wurden mehrere Punkte betrachtet, wie Verpachtung/Vermietung, Kosten für den ÖPNV, Hundetoiletten, Glasfaserausbau, Treibstoffkosten, Straßenbeleuchtung, Stellenplan und Nutzungsgebühren für gemeindliche Hallen. Jürgen Goldhammer berichtete von einer sehr vertrauensvollen und transparenten Zusammenarbeit. Da keine Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden stellte er den Antrag zur Entlastung, welchem einstimmig zugestimmt wurde.
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