Jahresrechnung 2023
Die Jahresrechnung einer Gemeinde ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft eines Jahres. Zweiter Bürgermeister Ingo Adams, der die Sitzung leitete, trug ausführlich die Zahlen der Jahresrechnung vor. Erstmals ist 2023 ein Verlust von 702.000 € entstanden. Zu dieser Verschlechterung hat u. a. die höhere Kreisumlage beigetragen. Die Beträge für die Kreisumlage sind Zahlungen, die die Gemeinden an den Kreis abführen müssen, damit dieser seine Aufgaben erfüllen kann. Beim Landkreis Aschaffenburg sind vor allem die Kosten für das Klinikum (Eigentümer: Stadt und Landkreis je zur Hälfte) und für Sozialausgaben erheblich gestiegen. Dies wird voraussichtlich auch 2025 nicht besser werden und damit weniger Geld für die eigenen Aufgaben der Gemeinde zur Verfügung stehen.
Die Jahresrechnung muss vom örtlichen Prüfungsausschuss geprüft werden. Hierzu gab der Vorsitzende des Ausschusses, GR Jürgen Goldhammer (FWG), seinen Bericht ab. In mehreren Sitzungen wurden Ausgaben geprüft. Viel Zeit investierte der Rechnungsprüfungsausschuss in eine neue Gebührenordnung für die Nutzung gemeindlicher Einrichtungen, wie z.B. die Kultur- und Sporthalle. Das Ergebnis, ein gerechtes und moderat angepasstes Gebührensystem, wurde bereits vom Gemeinderat beschlossen und wird entsprechend umgesetzt. Bei der Prüfung wurde auch festgestellt, dass für den Schriftzug „HAWISCH“ in der Dreiecksanlage unter anderem durch die Lohnstunden des Eigenpersonals (z. B. des Bauhofes) an tatsächlichen Kosten ca. 21.000 € angefallen sind. Im Ergebnis bescheinigte der Prüfungsausschuss eine geordnete Haushaltsführung. Die Jahresrechnung 2023 wurde vom Gemeinderat einstimmig festgestellt und der Verwaltung Entlastung erteilt.
Normenkontrollklage zum Bebauungsplan der Stadt Aschaffenburg zur Erweiterung des Klinikums am Hasenkopf
Die Stadt Aschaffenburg hat zur Erweiterung des Klinikums den dortigen Bebauungsplan geändert. Es wurden weitere große Bauflächen für neue Bauten bzw. Gebäude-Aufstockungen festgesetzt. Diese Planänderung ist 2024 in Kraft getreten. Einwendungen der Gemeinde Haibach wegen des zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommens in Haibach wurden von der Stadt nicht berücksichtigt. Insbesondere wurde die Forderung der Gemeinde Haibach, die Berliner Allee in Aschaffenburg als weitere Zubringerstraße zum Klinikum auszubauen, abgelehnt. Die Berliner Allee war 1999 von der Stadt in einem rechtskräftigen Bebauungsplan bereits zum Ausbau festgesetzt worden. Dieser Plan gilt nach wie vor und bildet die Grundlage, für die im Rahmen des ISEKs geplanten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Ort. Von Seiten der Stadt wird die Berliner Allee jetzt allerdings nicht mehr als notwendig angesehen.
Haibach hat noch bis März 2025 die Möglichkeit, über eine Normenkontrollklage den geänderten Klinikum-Bebauungsplan beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof überprüfen zu lassen. Darüber wurde in der Sitzung beraten.
Der Gemeinderat hat ein zusätzliches Verkehrsgutachten erstellen lassen und rechtliche Beratung eingeholt. Das Verkehrsgutachten des Büros Obermeyer wurde in der Sitzung vorgestellt. Dabei wurden die Belastungen in den Haibacher Straßen (Büchelbergstraße, Eckenerstraße, Sponackerweg) durch den Klinikverkehr aufgezeigt. Herr Rechtsanwalt Kaup erläuterte die Rechtslage und sah genügend Gründe, die bei einer Normenkontrollklage vorgebracht werden können. So können die geplanten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Haibach nur wirksam werden, wenn die Berliner Allee ebenfalls Zubringerverkehr zum Klinikum übernimmt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Normenkontrollklage einzureichen. Betont wurde, dass diese Klage sich nicht gegen den Ausbau des Klinikums selbst richtet, sondern allein gegen die unzulängliche verkehrliche Anbindung des jetzt baurechtlich möglichen neuen Großklinikums.
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