Sitzung vom 15.01.25

Erwerb eines Anwesens im Rahmen des gemeindlichen Vorkaufsrechts:
Dass es sich die einzelnen Gemeinderäte mit ihren Entscheidungen nicht einfach  machen, zeigte die  Diskussion und die Abstimmung zum Thema „Kauf einer Immobilie“. Dazu hatte die Gemeinde die Möglichkeit, ein Vorkaufsrecht geltend zu machen. Dieses Vorkaufsrecht ist ein bedeutender Eingriff in die Eigentumsrechte von Verkäufer und Käufer. Nur wenn das „Wohl der Allgemeinheit“ erheblich über diesem Recht steht, kann ein Vorkaufsrecht geltend gemacht werden. 

Erklärung:
Vorkaufsrecht der Gemeinde:
Die gemeindlichen Vorkaufsrechte sind das Recht der Gemeinden, ein Grundstück mit dem Vertragsinhalt zu erwerben, zu dem es an einen Dritten veräußert werden soll.
Voraussetzung für die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde ist das Vorliegen eines Kaufvertrags.
Die Ausübung des Vorkaufsrechtes durch die Gemeinde bedeutet, dass sie als Käuferin in den bestehenden Kaufvertrag zu denselben Bedingungen eintritt und damit grundsätzlich auch in die Verpflichtung, den Kaufpreis zu bezahlen. Erscheint der Kaufpreis zu hoch, kann die Gemeinde ein Wertgutachten anfordern und einen neuen Preis festsetzen. Der Verkäufer kann dann aber vom Verkauf zurücktreten.
Das Vorkaufsrecht darf nur dann ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Es muss also ein öffentliches Interesse vorliegen, das das Vorkaufsrecht erforderlich macht. Die Entscheidung steht im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinde; abzuwägen sind die öffentlichen Belange an der Nutzung des Grundstücks für öffentliche Zwecke mit den privaten Belangen der Vertragsparteien. Dies bedeutet eine grundsätzliche Einschränkung für die Ausübung des Vorkaufsrechts; das erworbene Grundstück muss also diesen Zwecken zugeführt werden.
Das Vorkaufsrecht wird durch Bescheid gegenüber dem Grundstückseigentümer ausgeübt. Mit Zustellung des Bescheids wird der Kaufvorgang zwischen Gemeinde und Verkäufer wirksam; ein mit einem anderen Käufer abgeschlossener Kaufvertrag wird somit unwirksam.
Die Ausübung des Vorkaufsrechtes ist im Einzelfall für den Erwerber bedauerlich, für den Verkäufer finanziell aber ohne Nachteil, weil mit der Ausübung des Vorkaufsrechtes die Kommune in den bereits abgeschlossenen Kaufvertrag eintritt. Sie hat deshalb alle die Verpflichtungen zu erfüllen, die Käufer und Verkäufer dieses Kaufvertrages ausgehandelt haben.

Eine Entscheidung ist nicht einfach, wurde in der Gemeinderatssitzung deutlich. Es gibt kein „richtig“ oder „falsch“ – alle Argumente müssen in persönlicher Verantwortung abgewogen werden.
Im vorliegenden Fall ging es um ein bebautes Grundstück im Bereich Merkelstraße, Fischergasse, Waldhornstraße, Schollstraße. Alexander Sauer vom Bauamt begründete das Eintreten in den Kaufvertrag damit, dass das Gelände im Sanierungsgebiet »Innenbereich Haibach« für die künftige Entwicklung des Innenortes benötigt wird. Genaue Pläne liegen hier noch nicht vor. Es wurden aber Verbesserungen in der Verkehrsführung, die Beseitigung städtebaulicher Missstände, die Sicherung der Wasserrückhaltung, eine Grünfläche zur Steigerung der Lebensqualität, Klimaschutzmaßnahmen und weitere Argumente aufgeführt. Alle Ziele liegen innerhalb der Vorgaben des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK). 
Redner aller Fraktionen hatten Argumente für und gegen den Kauf:
Das Gelände ist zu klein, das Gebäude ist erhaltenswert (Toni Stahl, MfH)
Es besteht noch kein konkreter Plan, es ist zu teuer (Steffen Kruschina, CSU)
Das Gelände bietet die einmalige Chance der Innenortentwicklung (Bernd Oppenrieder, SPD)
Es werden Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, die es bei einem Privatverkauf so nicht mehr gibt. (Jürgen Goldhammer, FWG)
Den Zwiespalt für die Entscheidung machte Ingo Adams, FWG, deutlich: „Wir erwerben nicht nur Häuser, sondern Optionen für den Ortskern. Im aktuellen Fall erscheint mir aber bei Betrachtung von Gebäudezustand, Grundstücksgröße und unter Umständen der möglichen Abrisskosten der Preis zu hoch.“

Am Ende entschied die Abstimmung mit 11 zu 7 Stimmen, das Vorkaufsrecht zu nutzen.

Ortsbus:
Einstimmig wurde der Antrag der Fraktionen FWG, MfH und SPD auf Einführung einer Ortsbus-Linie befürwortet. Besonders stark hatte sich Jürgen Großmann für die Klärung aller Probleme eingesetzt.
Für ein Jahr kann nun (voraussichtlich ab März) ein Kleinbus regelmäßig die Ortsteile Dörrmorsbach, Grünmorsbach, Sälleseite und Neues Viertel mit dem Ortszentrum und den Einkaufsmärkten verbinden. Es wird ein Fahrplan aufgestellt und für 1 Euro kann man eine Runde mitfahren. Bürgermeister Andreas Zenglein sagte eine Prüfung zu, ob der Bus an Wochenenden den Vereinen zur Ausleihe zur Verfügung gestellt werden kann.

Mittelschule Haibach:
Rektor Hans-Christof Simon gab einen Bericht über die Situation in der Mittelschule ab. Demnach besuchen 160 Schüler in 8 Klassen (incl. 3 Klassen im gebundenen Ganztag) die Schule. Die Planungen gehen von gesicherten Schülerzahlen in den nächsten sechs Jahren aus. Simon bedankte sich besonders für die Einrichtung einer Mensa für die Schüler. Über 90 Kinder nutzen das Mittagessen. Für die moderne Ausbildung sei der IT-Raum erneuert worden, der Glasfaseranschluss erlaube einen guten Internetzugang. Im Rahmen „Digitale Schule der Zukunft“ sei eine Tablet-Klasse im nächsten Schuljahr geplant. Im Mai plane man einen gemeinsamen Ausflug aller Klassen. Die 9. Klasse fährt als Abschluss nach Berlin.
Simon dankte besonders dem Hausmeister Dieter Blümel, der Sekretärin Nadine Schmitt und den Kontaktpersonen in der Verwaltung Marco Wadel (Bauamt) und Patrick Wetteskind (Kämmerer) für die gute Unterstützung.
Auf Nachfrage erklärte Simon, dass die Schule sehr gerne Angebote auf eine Zusammenarbeit mit Haibacher Vereinen annehme.

Bundestagswahl 2025:
Als Wahlhelfer können sich noch Bürger bei der Gemeinde melden. Es gibt ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro und Verpflegung.
Hinweis: Ab 6. Februar kann im „WAHLOMAT“ (www.wahlomat.de) die eigene politische Einstellung mit den Zielen der Parteien verglichen werden.

Jahresplanung:
Für das Jahr 2025 stehen als größte Aufgaben die Erneuerung der Straßen Zu den 3 Kreuzen, Goethestraße und Wiesenstraße an. Die Planung für den Neubau des  Marienkindergartens wird weiter betrieben.
Deutlich wurde auf die kommende „enge“ Finanzlage in den nächsten Jahren hingewiesen. Eine mittelfristige Investitionsplanung sei zu erstellen.

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 Im Main Echo zum Dorfbus: https://www.main-echo.de/8432523

Im Main Echo zum Vorkaufsrecht: https://www.main-echo.de/8433258

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