Sitzung vom 2. Juli 2025

2025-07-02 Gemeinderatssitzung 

Der überarbeitete Bebauungs- und Grünordnungsplan »Gewerbefläche an der Staatsstraße 2312 – Sportfläche Ober dem Dörnbach« lag den Behörden und den Bürgern zur Einsicht vor. Deren Anregungen wurden nun beraten. Das Gebiet soll durch die neuen Festsetzungen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung und Sicherung des Gewerbestandortes gewährleisten. Wegen der Sensibilisierung für Umweltbelange werden betreffende Maßnahmen betont. Von einer Firma gab es Bedenken, weil jetzt Flachdächer und die Fassaden für Neubauten zu begrünen sind. Diese Regelungen gab es vorher nicht und verteuerte die begonnene Planung. Die Ortsplanerin Frau Richter begründete jedoch die beschlossenen Änderungen ausführlich. Die Begrünungen hätten lokalklimatisch eine bedeutende Rolle wie Abmilderung der Temperaturspitzen, Verbesserung der Luftqualität, Speicherung von Regenwasser oder als Beitrag für die Biodiversität. Dem schloss sich der Gemeinderat einstimmig an. Wichtig ist auch, dass künftig keine eigenständigen Lagerhallen gebaut werden dürfen. Lager bei betrieblicher Notwendigkeit berührt das nicht. Als Höhe von Häusern sind höchstens 11 Meter erlaubt. Am ursprünglichen Wendehammer am Hein-Gelände sollen der Gehweg künftig durchgezogen und Parkplätze angelegt werden. Dies kann allerdings erst in der nächsten B-Plan-Änderung berücksichtigt werden. Dazu empfahl FWG-Gemeinderat Christian Fuchs, von dem Wendehammer in östliche Richtung „Tempo 30“ einzuführen.   

Der Bebauungsplan »Holzwiesen« umfasst das Gebiet zwischen Ringwallstraße und Büchelbergstraße bis zur Burgstraße. Eine Bürgereingabe wünschte sich eine erweiterte Baugrenze zur Ketzelburg hin. Dies ist jedoch nicht möglich wegen des Abstands zum Wald und der Fallhöhe der Bäume. Dieser Plan geht jetzt in die öffentliche Auslegung.

 Sanierungsgebiet »Innenbereich Haibach«
Die Gemeinde beabsichtigt, im Sanierungsgebiet „Innenbereich“ Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen gemäß des Gestaltungshandbuches zu fördern. Ziel ist die Verbesserung des Ortsbildes und damit die Steigerung der Wohn- und Lebensqualität. Was genau gefördert werden soll, kann demnächst auf der Internetseite der Gemeinde nachgelesen werden. Bei Baumaßnahmen ab 2.500 Euro brutto sollen 30 % an Zuschüssen gewährt werden, höchstens 15.000 Euro. Ab September können eine Beratung und die Förderung erfolgen.

Der Städtebauliche Rahmenplan »Ortsmitte Haibach« ist seit einige Zeit mit vielen Workshops, auch mit starker Bürgerbeteiligung, erarbeitet worden. Der nächste Termin ist am 28. Juli für einen erweiterten Gemeinderatsworkshop.

 

Presseschau: 

B-Pläne: https://www.main-echo.de/region/stadt-kreis-aschaffenburg/haibach-ringt-um-gruenflaechen-art-8537790

Innenort: https://www.main-echo.de/region/stadt-kreis-aschaffenburg/foerderstart-fuer-sanierungsgebiet-in-haibach-art-8537784

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