Sitzung vom 5.11.2025

Sitzung des Gemeinderates vom 05.11.2025:

 Wassergewinnung Brunnen Kirchenelsengrund

Der Gemeinderat beauftragte bereits im Jahr 2017 eine Untersuchung über Gefährdungspotentiale für das Grundwasser im Bereich >Brunnen Kirchenelsengrund<, welche möglicherweise von einer früheren Deponie ausgehen könnten. Ein abschließendes Gutachten wurde der Gemeinde Haibach im Juni 2025 vorgelegt. Darin wurde festgestellt, dass eine erhebliche Grundwasserverunreinigung durch Schadstoffe auch für die Zukunft ausgeschlossen ist.

Aufgrund dessen soll dem Landkreis Aschaffenburg nun vorgeschlagen werden, die bisherige Verdachtsfläche aus dem Altlastkataster herauszunehmen.

Ein weiteres Hindernis zur Wiederaufnahme der allgemeinen Wasserversorgung aus dem Brunnen Kirchenelsengrund ist allerdings der dortige Steinbruch. Dieser liegt in einer Wasserschutzzone. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Steinbruch Einfluss auf das Grundwasser im Brunnen nimmt.

Das Landratsamt und die Gemeinde Haibach könnten nun deshalb gemeinsam eine Aufhebung der Wasserschutzzone beschließen. Über diesen möglichen Beschluss sollte das Gremium abstimmen.

Dem Gemeinderat wurde berichtet, dass ca. 1/3 des Wasserverbrauchs von Dörrmorsbach aus dem Brunnen gewonnen werden könnte. Dies wären rund 20.000 m³.

Die Konsequenz müsste danach die Schließung des Steinbruchs sein. Eine Klage in Millionenhöhe wäre zu erwarten, da es keine gesetzliche Grundlage zur Schließung des Steinbruchs gebe. Sollte sich der Gemeinderat gegen die Aufhebung der Wasserschutzzone aussprechen, würde dieser Beschluss voraussichtlich vom Landratsamt ersetzt werden.

Nach Aussage der Verwaltung betragen die bisher entstandenen Kosten für die  durchgeführten Untersuchungen ca. 200.000 Euro. Es müssten weitere rund 100.000 Euro für eine Instandsetzung des Brunnens investiert werden.

Das Gremium machte sich die Entscheidung nicht leicht, da auch ein bereits bestehender Beschluss des Haibacher Gemeinderates aus dem Jahr 2017 vorlag, welcher eine Wiederaufnahme des Brunnens nach Abschluss der Untersuchungen vorsieht.

Es wurde von Mitgliedern des Gemeinderates argumentiert, dass es seitens der Gemeinde Haibach keinen Beschluss zur Aufhebung der Wasserschutzzone bräuchte, da das Landratsamt dafür zuständig wäre.

Am Ende wurde darüber abgestimmt, den Beschluss des Gemeinderates aus dem Jahr 2017 über die Wiederaufnahme des Brunnens aufzuheben. Dieser Beschlussvorschlag  wurde mehrheitlich abgelehnt, so dass der Beschluss aus 2017 weiterhin Bestand hat.

Somit wird nun davon ausgegangen, dass das Landratsamt die Schließung der Wasserschutzzone auch ohne die Zustimmung der Gemeinde Haibach anordnet. Sollte der Steinbruch irgendwann geschlossen werden, könnte die Gemeinde Haibach einen neuen Antrag auf Ausweisung einer Wasserschutzzone stellen.

 Antrag der MfH-Fraktion: Beauftragung einer Machbarkeitsstudie und technische Betrachtung eines Regenrückhaltebeckens in der Merkelstraße

Der Antrag der MfH-Fraktion bezog sich auf das Gelände des „Anna-Hauses“. Es soll geprüft werden, ob dort ein unterirdisches Regenrückhaltebecken die angespannte Kanalsituation im Bereich Fischergasse/Rohrbachstraße entlastet und besonders bei Starkregen verbessert. (Ein solches Rückhaltebecken mitten im Ort gibt es bereits in Laufach.)

Bürgermeister Zenglein ergänzte, dass es bereits weitere Machbarkeitsstudien für zwei zusätzliche Regenrückhaltebecken im Bereich der Haibacher Schweiz gibt, die das Oberflächenwasser des noch zu installierenden Kanal-Trennsystems bei einem Starkregen auffangen und nach dem Regenereignis kontrolliert in den „Haibach“ ableiten können. Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat nach Abstimmung beauftragt, Angebote für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie und der technischen Betrachtung eines Regenrückhaltebeckens im Bereich der Merkelstraße/Fischergasse/Schollstraße von Fachbüros einzuholen.

 Benennung des Wahlausschusses:

Michael Müller, Geschäftsleiter der Gemeinde Haibach, wurde vom Gremium als Wahlleiter bestimmt. Sein Stellvertreter ist Luis Seltsam, Leiter des Ordnungsamtes. Die Fraktionen, die bei der letzten Wahl ins Gremium gewählt wurden, sind aufgefordert neutrale Beisitzer zu bestimmen.

 Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen:

Es werden insgesamt ca. 120 Helfende am Wahlsonntag (08.03.2026), dem darauffolgenden Montag sowie für eine evtl. Stichwahl (22.03.2026) benötigt. Hierbei wurde bekannt gegeben, dass montags der Kreistag ausgezählt werden soll. Sonntags würden bereits die Auszählungen für den Gemeinderat, Bürgermeister und Landrat stattfinden, allerdings nur bis spätestens 23 Uhr. Die Hälfte des Erfrischungsgeldes wird vom Landratsamt übernommen.

Folgender Beschluss wurde gefasst: Für die Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026 wird das Erfrischungsgeld auf 100 Euro (für Sonntag und Montag) festgesetzt. Für Helfende, die nur am Sonntag eingesetzt sind, beträgt es 60 Euro. Im Fall einer Stichwahl erhalten alle Helfenden ein Erfrischungsgeld von 40 Euro.

Bürgermeister Zenglein gab noch folgenden Hinweis zur Wahlwerbung in „amtlichen Organen (Mitteilungsblatt)“: Von Fachreferenten des Bayerischen Gemeindetags wird empfohlen, keinerlei Wahlwerbung zuzulassen. Am 19.11. soll in einer Gemeinderatssitzung beraten und ein Beschluss darüber gefasst werden.

 Abschluss des Gas-Konzessionsvertrags:

Lediglich ein Unternehmen gab ein Angebot ab, der bisherige Lieferant Energieversorgung Main-Spessart. Die bisherigen Konditionen bleiben bestehen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Vertrag mit der EMS über 5 Jahre abzuschließen.

 Allgemeines:

Die Gemeinderatssitzung am 19.11.2025 wird bereits um 19 Uhr stattfinden. Die dort angesetzte Bürgerfragestunde wird auf die Sitzung am 10.12.2025 verschoben. 

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