Eine Bürgerversammlung ist eine Form der Mitberatung in der Gemeinde. Auf kommunaler Ebene (GO) sind drei Elemente der Mitbestimmung und Mitberatung der Gemeindebürger (Art. 15 Abs. 2 GO) gesetzlich vorgesehen.
Die Bürgerversammlung in Art.18 GO, die eine Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten vorsieht und nach Art 18 Abs. 4 GO Empfehlungen aussprechen kann. Es handelt sich hierbei um eine bloße Mitberatung der Gemeindebürger, die jedoch eine Entscheidung der zuständigen Gemeindeorgane nicht ersetzen kann.
Daneben sieht Art. 18b GO einen Bürgerantrag zur Ergänzung der Bürgerversammlung vor. Auch hier haben die Gemeindebürger das Recht, mittels eines Antrages zu erreichen, dass das zuständige Gemeindeorgan eine gemeindliche Angelegenheit behandelt. Der Bürgerantrag ist dabei an gewisse formale Voraussetzungen wie Vertreterbenennung und Quorum (Art. 18b Abs. 2, Abs. 3 GO) geknüpft. Es handelt sich hierbei aber auch um eine Form der Mitberatung, nicht aber um echte Mitbestimmung des Bürgers. Die Entscheidungszuständigkeit innerhalb der Gemeinde bleibt durch Art. 18b GO unberührt. Einen zulässigen Bürgerantrag hat die Gemeinde nach Art. 18b Abs. 5 GO innerhalb von drei Monaten zu behandeln.
Schließlich sieht Art. 18a GO, Art. 7 Abs. 2, 12 Abs. 3 BV mit Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ein Element der gemeindlichen Mitbestimmung vor.
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Bei der Bürgerversammlung am 11.11.24 haben lediglich fünf Bürger von ihrem Mitberatungsrecht Gebrauch gemacht.
Andreas Beier wollte wissen, wann im Laufe des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Maßnahmen außerhalb der Kernzone stattfinden.
Antwort: Im Sanierungsgebiet hat die Gemeinde 10 Jahre Zeit bis zur Umsetzung der Planungen. Es wird in der Kernzone begonnen.
Rüdiger Bommelt fragte nach der Förderung von Balkonkraftwerken.
Antwort: Die gemeindliche Förderung läuft am Jahresende aus. 170 Anlagen wurden bisher gefördert.
Marion Bahmer bemängelte den Zustand des Fußweges vom Spielplatz an der Ringwallstraße zur Ketzelburg.
Antwort: Bei Neugestaltung des Spielplatzes wird dieser Weg neu angelegt.
Gerald Breunig fragte nach dem Bearbeitungsstand des Bebauungsplanes im Industriegebiet.
Antwort: Der B-Plan wird aktuell überarbeitet und den neuesten B-Plänen angepasst. Nach Fertigstellung wird der Plan öffentlich ausgelegt.
Horst Hock sprach die Problematik bei Starkregenereignissen in der Büchelbergstraße und Erlenstraße an, weil bei Starkregen der Kanal das Dach- und Oberflächenwasser nicht aufnehmen kann und sich bis in die Keller der Häuser zurück staut.
Antwort: Die Anwohner seien informiert, Verhandlungen mit Bürgern und dem Naturschutz haben begonnen. Es sei geplant, ab 2026 mit Baumaßnahmen zu beginnen.
Vor der Bürgerbeteiligung hatte Bürgermeister Andreas Zenglein eine Übersicht über die Liegenschaften und Maßnahmen der Gemeinde und die finanzielle Situation gegeben. Diese Inhalte sollen auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden.
Im Main Echo:
https://www.main-echo.de/region/stadt-kreis-aschaffenburg/wie-geht-es-weiter-mit-haibachs-entwicklungskonzept-art-8398697
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