Baumaßnahmen:
- Eine Baumaßnahme an einem Wohnhaus im Sponackerweg wurde als Freisteller dem Gremium bekanntgegeben.
- Einer formlosen Anfrage, ob in der Ludwigstraße eine Doppelgarage bis auf 2 Meter Abstand zur Straße errichtet werden kann, wurde in diesem Einzelfall mehrheitlich das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt.
Verkehrsangelegenheiten:
- Nach einem Verkehrsunfall in der Ritterstraße wurde von der Geschädigten ein Antrag gestellt, zukünftig ein LKW-Durchfahrtsverbot für die Ritterstraße anzuordnen. Da allerdings bereits für das gesamte Areal nördlich der Staatsstraße ein LKW-Durchfahrtsverbot (Anlieger frei) besteht, wurde der Antrag einstimmig abgelehnt.
- Nach einem Hinweis der kommunalen Verkehrsüberwachung und der zuständigen Polizeidienststelle, dass das bisherige erlaubte Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg in der Eichelwiese in dieser Form nicht zulässig sei, mussten die Ausschussmitglieder über das zukünftige Vorgehen beraten. Die Restgehwegbreite sei durch das jetzige Parken nicht ausreichend. Anwohner gaben in einem Schreiben zu bedenken, dass eine Aufhebung der Erlaubnis zu einem Wegfall von dringend benötigten Parkplätzen führen würde. Mit einer Unterschriftenliste bekräftigten sie ihren Wunsch, die bisherige Regelung weiterzuführen. Das Gremium beschloss einstimmig, dass eine Fachfirma einen Plan zur Parkraumregelung erstellen soll. Angestrebt wird ein versetztes Parken in Parkarealen. Ein Gehwegparken soll es zukünftig nicht mehr geben. Bürgermeister Andreas Zenglein erklärte ergänzend, dass man nach diesem offiziellen Hinweis nicht anders hätte entscheiden können. Die Kommunen sind für die Schaffung von privat benötigtem Parkraum nicht verantwortlich. Die gemeindliche Stellplatzsatzung, bzw. die B-Pläne gäben den notwendigen Rahmen.
Satzungen:
- Der Freistaat Bayern hat das Stellplatzrecht neu geregelt. Aufgrund dieser Vorgaben wurde bereits im Gemeinderat die gemeindliche Stellplatzsatzung an das neue Bayerische Recht angepasst. In einem eigenen Arbeitskreis wurde beraten, was noch geändert werden könnte. Diese Änderungen wurden vom Ausschuss als Empfehlung an den Gemeinderat weitergegeben.
- Ebenfalls soll die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung) geändert werden. Eine Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages wurde dem Gremium vorgestellt. Der Beschluss soll in einer Gemeinderatssitzung gefasst werden.
- Das Gremium musste sich weiterhin mit einem Erlass einer Bodenversiegelungssatzung beschäftigen. Ziel dieser Satzung sei der Gesundheitsschutz der Bevölkerung und Reduzierung negativer Umweltauswirkungen. Die BayBO sieht vor, dass die Gemeinden eine solche Satzung erlassen. Die Ausschussmitglieder waren der Ansicht, dass solche Regelungen bereits in den Haibacher B-Plänen vorhanden sind. Somit wurde einstimmig beschlossen, diese Satzung nicht zu erlassen.
Allgemeines:
- Aufgrund der vielen Tagesordnungspunkte für die Gemeinderatssitzung am 10. Dezember, wird eine zusätzliche Sitzung am 17. Dezember anberaumt.
- Das Thema „Kulturkirche“ soll im Januar behandelt werden.
- Gemeinderat Christian Fuchs schlug vor, dass die von der Gemeinde beauftrage kommunale Verkehrsüberwachung für einen Zeitraum von rund zwei Wochen gezielt an der Haibacher Schule eingesetzt werden sollte. Die dortigen Regelungen seien sehr sinnvoll, werden aber von vielen Verkehrsteilnehmern nicht beachtet. Somit entstehen Gefahren für die Schülerinnen und Schüler.
- Im Gremium wurde gefragt, wann die Regelungslage zur 175-qm-Festsetzung für Wohnungen behandelt wird. Diese Regelungen wurden von der Bayerischen Staatsregierung neu festgelegt. Eine Stellungnahme des Landratsamtes wird allerdings noch abgewartet.


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