Sitzung vom 17.12.

Straßenbau „Zu den 3 Kreuzen“
Das Ingenieurbüro SIK hat eine Entwurfsplanung vorgelegt, die den Ausbau vom Bessenbacher Weg bis zur Aschaffenburger Straße vorsieht. Als Baukosten sind 1,1 Millionen Euro + Glasfaserverlegung + Straßenbeleuchtung + Baunebenkosten geplant. Die Bauzeit ist von April 2026 bis Mai 2027 vorgesehen.
Die Sprecher aller Fraktionen meinten, die Gemeinde habe für den Kanalbau dringlichere Bereiche. Somit wurde der Plan zwar genehmigt, die Ausführung aber zurückgestellt.
Am 5. Januar werden alle Bürger zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Kanal“ eingeladen – allerdings ist eine Einladung über das Mitteilungsblatt bis dahin nicht mehr möglich.  

Marienkindergarten: Stellplätze, E-Ladesäulen
Marco Wadel vom Bauamt stellte eine Anpassung der Stellplätze in der Rosenstraße vor. Demnach wird der Gehweg jetzt am Gebäude entlanggeführt, die Stellplätze rücken zur Straße. Weitere Stellplätze sind in der Marienstraße. Auch die öffentlichen Stellplätze im Bessenbacher Weg werden künftig nur noch dem Personal zur Verfügung stehen.
Diskutiert wurde, ob die Stellplätze in der Marienstraße zum Laden von E-Autos ausgestattet werden. Man einigte sich, bis zu vier private Aufladestationen zu installieren und dass diese Parkplätze den Kindergartenangestellten vorbehalten bleiben. Wenn die Boxen öffentlich wären, müssten auch die Parkplätze öffentlich sein und fielen als Stellplätze für das Personal weg.  

 Änderung der Stellplatzsatzung
Nach Vorberatung im Bauausschuss wurde die Stellplatzsatzung angepasst:

–> Die Stellplätze müssen mindestens 5 m lang und mindestens 2,5 m breit sein
–> Doppelparker-Garagen sind möglich
–> die Stellplatz – Ablöseregelung entfällt. Die Stellplätze müssen zwingend auf dem Baugrundstück oder in der Nähe hergestellt werden
–> Eine Staffelung der Anzahl der Stellplätze erfolgt nach Wohnungsgrößen (bis 50 qm: 1 Stellplatz, ab 50 qm: 2 Stellplätze)
–> eine Sonderregelung für die Freiraumgastronomie wird aufgenommen 
–> eine Verpflichtung zur Schaffung von Rahradabstellplätzen gibt es nicht

 Kinderspielplatz auf Privatgelände
Wenn ein Neubau fünf oder mehr Wohnungen hat, muss auf dem Privatgelände ein Kinderspielplatz mit mindestens 50 qm angelegt werden. Ist ein öffentlicher Platz in der Nähe, kann eine Ablösesumme gezahlt werden.

Feuerbeschau
Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten. Hierfür werden bestehende Gebäude und sonstige bauliche Anlagen, bei denen Brände erhebliche Gefahren für Personen oder außergewöhnliche Sach- und Umweltschäden zur Folge haben können, wiederkehrend überprüft. 
Damit die Feuerbeschau im WESPE-Gebiet einfacher durchgeführt werden kann, wird im „Minijob“ ein ehemaliger Kommandant eingestellt. Der Aufwand wird den Gemeinden berechnet, Kosten von 2000 Euro kommen auf die Gemeinde zu.
FWG-Gemeinderat Christian Fuchs fragte nach, ob die Stelle öffentlich ausgeschrieben worden sei oder intern vergeben wird. Bürgermeister Andreas Zenglein ging davon aus, dass die Wespe-Managerin die Stelle ausgeschrieben habe.
In diesem Zusammenhang forderte Bernd Oppenrieder, noch mehr Synergien in der Wespe zu nutzen.

Die Vereinbarung der 5 Westspessartgemeinden wurde angepasst: Der Verwaltungssitz bleibt in Sailauf, bei Abstimmungen genügt künftig die einfache Mehrheit und Abstimmungen können schriftlich nachgereicht werden.

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