Sitzung vom 17.09.2025

Bericht zur Bauausschusssitzung vom 17.09.2025 

Umgestaltung der ehemaligen Wendeplatte in der Industriestraße-Ost:  Erneut stand das Thema zur Diskussion. Eine bereits favorisierte Umgestaltungsvariante kann nicht mehr ausgeführt werden. Aufgrund dessen suchte man nach einer neuen Variante. Ziel ist eine bessere Übersichtlichkeit der Verkehrssituation und eine Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer. Hierbei soll auch darauf geachtet werden, eine Entsiegelung vorzunehmen. Es wurde sich mehrheitlich auf eine Ausbauvariante geeinigt, die ein Längsparken und ausreichend Grünfläche vorsieht. Der Gehweg wird so weitergeführt, dass ein Ausweichen der Fußgänger auf die Straße nicht mehr notwendig ist. Weiterhin wurde im Zuge dessen eine Voranfrage behandelt, bei der es sich um eine Änderung einer Baugrenze an einem dortigen Grundstück ging. Diese Voranfrage wurde allerdings abgelehnt (Abstimmungsverhalten unentschieden). 

Bauanträge:  In der Goethestraße wurde das gemeindliche Einvernehmung für die Erweiterung eines Wintergartens einstimmig erteilt.
In der Dörrmorsbacher Straße wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau eines Einfamilienhauses einstimmig erteilt.

Antrag auf Einrichtung eines Behindertenparkplatzes  Auf Antrag eines Anwohners der Ahornstraße wird vor dessen Anwesen ein Behindertenparkplatz eingerichtet, so dass Bring-/Hol- und Pflegedienste dort parken können. Aktuell besteht dort ein eingeschränktes Haltverbot. FWG-Gemeinderat Christian Fuchs schlug allerdings vor, dem Antragssteller eine gebührenfreie Ausnahmegenehmigung gem. StVO auszustellen, die es u.a. erlaubt, bis zu 3 Stunden im eingeschränkten Haltverbot zu parken. Hierdurch könnte man sich eine Beschilderung sowie Straßenmarkierungen sparen. Dieser Vorschlag fand allerdings keine Mehrheit, weshalb nun gemäß Antragsstellung ein öffentlicher Behindertenparkplatz eingerichtet wird.

 Wiedervorlage: Parken auf Gehweg Würzburger Straße – Bornäcker  Im Anschluss eines Ortstermins mit den zuständigen Behörden wurde durch die untere Straßenbaubehörde festgestellt, dass durch das vom Bauausschuss beschlossene halbseitige Gehwegparken eine eingeschränkte Sicht für Fahrzeuge besteht, die aus der Straße Bornäcker kommen. Weiterhin wäre zu erwarten, dass der Gehweg durch Fahrzeuge noch weiter verengt wird, die möglicherweise außerhalb der eingezeichneten Parklinien stehen. Aufgrund dessen wurde das Vorhaben durch die untere Straußenbaubehörde nicht genehmigt. Der Beschluss des Bauausschusses, halbseitiges Gehwegparken zu erlauben, wurde deshalb mit einer Gegenstimme wieder aufgehoben.
* Information:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 12 Halten und Parken
Das Parken und Halten auf dem Gehweg ist grundsätzlich verboten. Zum Parken ist vielmehr, wenn kein Seitenstreifen vorhanden ist, gem. § 12 Abs. 4 StVO an den rechten Straßenrand heranzufahren. Das Parken am rechten Straßenrand ist überall erlaubt, wenn es nicht durch Verkehrszeichen oder durch eine gesetzliche Regelung verboten ist. So ist es zum Beispiel verboten, wenn keine Restfahrbahnbreite von mind. 3 Metern verbleibt.

 Allgemeines
Aufgrund der schlechten Kanalsituation im Bereich der Fischergasse, soll die Öffentlichkeit zeitnah über den aktuellen Sachstand informiert werden.

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