Sitzung vom 23.7.25

Der Bauausschuss hat beschlossen:

* Dem Bauvorhaben in der Bachstraße (Wohnhausanbau) wurde das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.

 * Verkehrsangelegenheiten:
** Der Ausschuss beschäftigte sich mit einer privaten Anfrage, ob das eingeschränkte Haltverbot in der Ahornstraße, inkl. Wendehammer, aufgehoben werden könne. Der Bedarf an Parkraum in diesem Bereich sei gestiegen. Dem Gremium wurde mitgeteilt, dass die Anordnung ein Beschluss des Gemeinderates aus dem Jahr 1984 sei und dieser Beschluss auch nur durch den Gesamtgemeinderat aufgehoben werden könne.
FWG-Gemeinderat Christian Fuchs teilte mit, dass der notwendige Mindestradius bei Wendehammern für Müllfahrzeuge bei 9,40 m liegt und dies durch parkende Fahrzeuge wohl unterschritten werden würde. Laut Richtlinie sollte das Rangieren für Müllfahrzeuge vermieden werden. Weiterhin regelt das bestehende eingeschränkte Haltverbot im weiteren Verlauf der Ahornstraße das Parken. Das sah auch das Gremium so, so dass der Anfrage einstimmig eine Absage erteilt wurde.

**Die Haibacher Feuerwehr teilte mit, dass aufgrund der Parksituation in den Einmündungsbereichen der Ankergasse, Ludwigstraße und Hundsäcker, bei einem Einsatz der Feuerwehr dieser Bereich nur sehr erschwert angefahren werden konnte. Sie bat um Überprüfung der Parksituation. Der Bauausschuss war sich einig, dass die Parkmöglichkeiten in dem gesamten Gebiet durch die enge Bebauung sehr schwierig wäre. Bei allem Verständnis für die Anwohner für den benötigten Parkraum gehe die schnelle Anfahrt von Rettungskräften vor. Somit wurde einstimmig ein absolutes Haltverbot in den Bereichen Ankergasse 13 bis Hundsäcker 5 sowie im Kreuzungsbereich gegenüber Ankergasse 5 und ab Ludwigstraße 2 beschlossen.

** Wiedervorlage: Das Gremium beschäftigte sich erneut mit der Anfrage, ob das Gehwegparken auf der Würzburger Straße im Einmündungbereich der Straße „Bornäcker“ zugelassen werden kann. Die Gemeindeverwaltung teilte mit, dass bei Kennzeichnung der Parkfläche weiterhin eine Restgehwegbreite von 2,50 m besteht, wenn Fahrzeuge mit zwei Rädern auf dem Gehweg parken würden. Der Bauausschuss machte sich die Entscheidung deshalb nicht leicht, da Fahrradfahrer und Fußgänger in diesem Bereich geschützt werden müssen. Dieser Schutz wurde allerdings nicht abschließend geklärt, da noch Uneinigkeit über die Ausgestaltung bestand. Der Beschlussvorlage, ab Bornäcker bis zur nächsten Grundstückseinfahrt ein Parken auf Gehweg mit zwei Rädern zu erlauben, wurde mit 6 zu 5 Stimmen angenommen. Die Parkmarkierungen werden zunächst zur Probe mit gelber Farbe aufgebracht.

 Allgemeines:

* Das weitere Vorgehen zur Baustelle in der Dörrmorsbacher Wiesenstraße wird zeitnah besprochen. Es kam durch die letzten Regenfälle zu starken Verschmutzungen.
* Es wird befürchtet, dass bei einem Bauvorhaben in der Dörrmorsbacher Straße die Stellplätze gemäß eingereichtem Plan so nicht gebaut werden können. Die Situation soll geprüft werden.
* Die Tatsache, dass die Busverbindung der Linie 5 nach Dörrmorsbach eingestellt werden soll, wurde nochmals erörtert. Das Gremium war sich einig, dass zeitnah eine Lösung mit den zuständigen Stellen besprochen werden muss. Bürgermeister Andreas Zenglein sprach diesem Thema oberste Priorität zu und erklärte das weitere Vorgehen zur „Chefsache“.
* FWG-Gemeinderat Christian Fuchs fragte, weshalb ein absolutes Haltverbot gegenüber der Schule, entlang des Spielplatzes, eingerichtet wurde. Bürgermeister Andreas Zenglein gab bekannt, dass dies auf Empfehlung der Polizei erfolgte, da ab nächstem Schuljahr in diesem Bereich ein Lotsendienst eingerichtet werden soll. Es musste dafür eine übersichtliche Verkehrssituation geschaffen werden.

 

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