In der Sitzung des Bau-, Grundstücks- und Umweltausschusses vom 12.06.2024 wurden fast ausschließlich Bauanträge behandelt. Im einzelnen ging es um folgende Fälle, in denen der Bauausschuss entweder das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 des Baugesetzbuches zu erteilen hatte bzw. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch notwendig waren:
In der Gartenstraße 13a wurde dem Wohnhausumbau mit Stellplatz und Wintergarten zugestimmt.
In der Dorfstraße 44 kann die Erweiterung des Zweifamilienhauses mit Carport erfolgen.
Gegen die Sanierung des bestehenden Zweifamilienhauses in der Würzburger Str. 264 gab es keine Einwände.
Für den Sponackerweg 8 wurde eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses gestellt. Die vorgesehene Planung entspricht in einigen Punkten nicht dem Bebauungsplan: Die Baugrenze zur Straße hin wird überschritten, eine Wandhöhe wird um 50 cm höher als festgesetzt und als Dachform soll ein sogenanntes Kombidach mit teilweisem Flachdach errichtet werden. Da die Abweichungen städtebaulich vertretbar sind, die Abstandsflächen eingehalten werden und der Neubau sich in die Nachbarbebauung einfügt, wurde den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einstimmig zugestimmt.
In der Ringwallstraße 46 wurde ebenfalls einer rückseitigen Terrassenüberdachung zugestimmt.
Für das Doppelanwesen Merkelstraße 17/Fischergasse 7 wurde vor 4 Jahren eine Baugenehmigung für den Umbau und die Sanierung erteilt. Da diese jetzt abläuft, wurde beschlossen, die Verlängerung zu beantragen.
Dörrmorsbach: In der Dörrmorsbacher Straße im „Loch“ besteht seit 2023 aus Gründen der Verkehrssicherheit ein absolutes Halteverbot. Auf Antrag eines Anliegers soll diese Halteverbotszone verlängert werden. Nach Beratung stimmte der Bauausschuss dieser Ausweitung der Zone bei 3 Gegenstimmen zu.
Sitzung vom 4.12.2024
Sehr umfangreich war die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 4.12. In der Bürgerfragestunde bat Hermann Mantel darum,...
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