Bericht zur Sitzung vom 17.07.2024

Gemeinderatssitzung vom 17.07.2024

 

  1. Bauleitplanung der Gemeinde Haibach

Der Gemeinderat behandelte 3 bestehende Bebauungspläne, die geändert werden sollen.

Frau Richter vom Planungsbüro Schaeffner/Richter erläuterte als Ortsplanerin die einzelnen Pläne. 

 

1.1 Bebauungsplan Holzwiesen (4. Änderung)

Der Plan wurde im Textteil und der Planzeichnung überarbeitet, um ihn digitalisieren zu können. Es wurde ein Entwurf vorgelegt, der neue Festsetzungen im Hinblick auf den Klimawandel enthält. So soll künftig das Regenwasser besser versickern können bzw. bei Neubauten Zisternen mit geregeltem Regenwasserabfluss gefordert werden.

Dem Änderungsentwurf wurde zugestimmt und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

 

1.2 Bebauungsplan Alter Ortsteil West (6. Änderung)

Auch dieser Plan soll digitalisiert werden und an die neuen Gegebenheiten des Klimawandels (Photovoltaik, Regenwasserversickerung bzw. Zisternen) angepasst werden.

Der Sachstand wurde zur Kenntnis genommen.

 

1.3 Bebauungsplan Gewerbefläche an der Staatsstraße 2312 – Sportfläche ober dem Dörnbach (4. Änderung)

Ein Bericht über die erfolgte frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wurde abgegeben. 

Inhalt der Änderungen im Plan:

– Wohngebäude mit Solar- und Photovoltaikanlagen versehen

– Werbeanlagen in Größe und Gestaltung nur bedingt zulässig

– Rückhaltemaßnahmen von Regenwasser bei Starkregen (Zisterne mit geregeltem Abfluss)

– Neupflanzen bzw. Ersatzpflanzungen von Bäumen und Sträuchern

– Kindertagesstätte ist im Gewerbegebiet nicht zulässig

– Nur 1 Betriebswohnung je Gewerbebetrieb möglich

– Mindestgrundstücksgröße von 1200 qm

Den Änderungen wurde zugestimmt. Jetzt erfolgt die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung.                                                                                                                                                

Die Frage von Zufahrten zur Würzburger Straße wurde zurückgestellt.

 

  1. Vertrag über technische Dienstleistungen für das Haibacher Trinkwassernetz

Der Wasserwart der Gemeinde geht Ende 2026 in Rente. Er erfüllt diese Aufgabe mit großem Engagement und verfügt über eine langjährige Erfahrung. Ein Nachfolger wurde bisher nicht gefunden. Bürgermeister Zenglein machte den Räten sehr eindringlich deutlich, wie wichtig diese Stellenbesetzung ist. Auch ein externer Dienstleister komme in Frage.

 

Frau Borchert von der Firma Energieversorgung MainSpessart (EMS) stellte als möglicher externer Dienstleister die vorgesehenen Leistungen der EMS vor. Die EMS ist jedoch ein reiner Gasversorger und hat bisher noch kein Wassernetz betreut. Die EMS hat einen Vertrag vorgelegt, zunächst für ein Jahr die Dienstleistung zu übernehmen (Kosten rund 90.000 € netto).       

Ausgiebig diskutiert wurde daher die Frage, ob ein externer Dienstleister die Aufgabe übernehmen kann und wie die Aufgabenverteilung mit der Gemeinde sein wird.

Eine Beschlussfassung erfolgte nicht. Erst soll der Vertrag der EMS den Fraktionen zugeleitet werden.

 

Die bisherige Stellenausschreibung wird optimiert, um möglichst zeitnah einen qualifizierten Mitarbeiter einstellen zu können. Dieser Mitarbeiter ist in jedem Fall notwendig, auch wenn gewisse Arbeiten im weiteren Verlauf auf andere Schultern verteilt werden sollen. 

 

 

  1. Ausbau Straße Spessartblick

Die Pflasterausführung für die neue Straße wurde mit knapper Mehrheit wie folgt festgelegt:

Mittelrinne: Grau, Fahrbahn links und rechts der Mittelrinne: Erdbraun.

 

  1. Neue Kostensatzung der Freiwilligen Feuerwehr Haibach

Die neue Kostensatzung wurde einstimmig beschlossen.

 

  1. Festsetzung der Gebühren für gemeindliche Einrichtungen

Die neuen Gebühren wurden einstimmig beschlossen. Es handelt sich um moderate Gebührenerhöhungen, die der Rechnungsprüfungsausschuss auch bereits dem Haupt-/ und Finanzausschuss vorgeschlagen hatte (nähere Informationen unter: https://fwg-haibach.de/neues-vom-haupt-und-finanzausschuss/neues-vom-haupt-und-finanzausschuss-vom-10-07-2024/), aufgrund der gestiegenen Kosten für Strom, Heizung, Personal und weiterer Kosten. Die tatsächlichen Kosten für die gemeindlichen Einrichtungen werden durch diese Erhöhungen bei weitem noch nicht abgedeckt.

 

 

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