Zweiter Bürgermeister Ingo Adams (FWG) leitete die Finanzausschusssitzung.
Die beiden Kämmerer Thomas Wenzel und Patrick Wetteskind gaben einen Überblick über die Finanzen im letzten halben Jahr. Dieser Bericht ist so ausführlich, dass er hier nicht wiedergegeben werden kann. Wir empfehlen bei Interesse den Besuch künftiger Sitzungen oder das Zuhören im Livestream. ACHTUNG: Das Einwählen über Firefox war die letzten Male nicht möglich. Bitte andere Browser nutzen!
Festsetzung der Gebühren für die gemeindlichen Einrichtungen, die seit 2017 nicht angepasst wurden. Grundlage der gesamten Berechnung ist die Nutzung eines Hallendrittels (KuS-Halle).
Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses: 25% der tatsächlich entstehenden Kosten von Personal und Energie sollen bis zum Jahr 2031 durch die Nutzungsgebühren abgedeckt werden. Dies soll mit einer jährlichen Erhöhung der vorgeschlagenen Basisgebühr um 1,00 € bis 2031 erfolgen.
Problem: Die Vereine sollen nicht stärker belastet werden, die Kosten sollten aber zu einem größeren Teil als zurzeit gedeckt werden. Eine Entscheidung folgt nächste Woche in der Gemeinderatssitzung. Eine schwere Entscheidung!
Mit 9:1 wurde den Erhöhungen, die der Rechnungsprüfungsausschuss vorgeschlagen hat, als Empfehlungsbeschluss zugestimmt. Demnach soll künftig (bis 2031 jährlich eine Steigerung von einem Euro pro Nutzungsstunde (je Hallendrittel) erfolgen.
Zur Nutzung des Hallenbades hat FWG-Gemeinderat Jürgen Goldhammer darum gebeten darüber nachzudenken, den öffentlichen Badebetrieb auf wenige Tage einzuschränken und dafür externen Nutzergruppen das Bad zu vermieten. Das bringe mehr Einnahmen.
Neuerlass der Feuerwehrsatzung für Aufwendungen und Kostenersatz für abrechnungsfähigen Kosten: Die letzte Anpassung war 2014. Jetzt sollen die Kostensätze angepasst werden. Die Entscheidung trifft der Gemeinderat. Die vorgelegten Zahlen wurden als Empfehlungsbeschluss einstimmig verabschiedet.
Informationen zur Grundsteuerreform: Ab dem 1.1.2025 greift die neue Grundsteuerberechnung. Patrick Wetteskind informierte, wie die Abrechnung künftig erfolgt. Sie wird nach Grundstücksfläche, Wohnfläche und Nutzung berechnet werden. Grundsätzlich soll die Gemeinde kostenneutral rechnen, d.h., dass die Gemeinde nicht mehr uind nicht weniger einnehmen sollte. Den Grundsteuermessbetrag setzt das Finanzamt fest. Es empfiehlt sich, den Bescheid des Finanzamtes zu überprüfen! Die Gemeinde kann nur ihren Hebesatz anpassen.
Hinweis: Prüfen Sie Ihren Grundsteuermessbescheid dahingehend, dass die richtige Veranlagung Grundsteuer A (landwirtschaftliche Nutzflächen) oder Grundsteuer B (bebaute/unbebaute Grundstücke im Wohngebiet) herangezogen wurden.
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