Sitzung vom 16.10.2024

Nicht alles wird teurer! Bei der ersten Beratung zum Haushalt 2025 berieten die Gemeinderäte im Haupt- und Finanzausschuss folgende Gebühren und Beiträge. Die Beschlüsse werden im Gesamtgemeinderat getroffen.
* Grundsteuer A (Ackerland): Hebesatz 340 (gleichbleibend)
* Grundsteuer B (bebautes Land): Hebesatz 340 (gleichbleibend)
   Bei der Berechnung nach der neuen Grundsteuerreform sollen ab nächstem Jahr die Einnahmen etwa gleichbleiben.
* Gewerbesteuer: Hebesatz bisher 320, vorgeschlagen von der Verwaltung 370 (Erhöhung um rund 15 %). Hierüber wird der Gemeinderat noch diskutieren.
   Dies würde eine Mehreinnahme von rund 200.000 € generieren, die für die Deckung des Haushalts notwendig sind.
* Hundesteuer: 60 € pro Hund (Erhöhung von 10 Euro)
* Bestattungsgebühren: gleichbleibend
* Miete Sportstätten: gleichbleibend
* Die Trinkwasser- und Abwassergebühren werden immer nach der Abschlussrechnung des letzten Jahres direkt umgelegt.
   Trinkwasser: Erhöhung von 2,58 € auf 2,79 €
   Abwasser: Erhöhung von 2,73 € auf 3,48 €
   Das „Wasser“ wird also im nächsten Jahr 96 ct pro Kubikmeter mehr kosten.

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