Nicht alles wird teurer! Bei der ersten Beratung zum Haushalt 2025 berieten die Gemeinderäte im Haupt- und Finanzausschuss folgende Gebühren und Beiträge. Die Beschlüsse werden im Gesamtgemeinderat getroffen.
* Grundsteuer A (Ackerland): Hebesatz 340 (gleichbleibend)
* Grundsteuer B (bebautes Land): Hebesatz 340 (gleichbleibend)
Bei der Berechnung nach der neuen Grundsteuerreform sollen ab nächstem Jahr die Einnahmen etwa gleichbleiben.
* Gewerbesteuer: Hebesatz bisher 320, vorgeschlagen von der Verwaltung 370 (Erhöhung um rund 15 %). Hierüber wird der Gemeinderat noch diskutieren.
Dies würde eine Mehreinnahme von rund 200.000 € generieren, die für die Deckung des Haushalts notwendig sind.
* Hundesteuer: 60 € pro Hund (Erhöhung von 10 Euro)
* Bestattungsgebühren: gleichbleibend
* Miete Sportstätten: gleichbleibend
* Die Trinkwasser- und Abwassergebühren werden immer nach der Abschlussrechnung des letzten Jahres direkt umgelegt.
Trinkwasser: Erhöhung von 2,58 € auf 2,79 €
Abwasser: Erhöhung von 2,73 € auf 3,48 €
Das „Wasser“ wird also im nächsten Jahr 96 ct pro Kubikmeter mehr kosten.
Sitzung vom 12.2.25
Bürgerfragestunde: Es wurden keine Fragen von Bürgern vorgebracht. Wasserschutzgebiet Kirchenelsengrund in Dörrmorsbach: Frau Dr. Anorte...
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