Nicht alles wird teurer! Bei der ersten Beratung zum Haushalt 2025 berieten die Gemeinderäte im Haupt- und Finanzausschuss folgende Gebühren und Beiträge. Die Beschlüsse werden im Gesamtgemeinderat getroffen.
* Grundsteuer A (Ackerland): Hebesatz 340 (gleichbleibend)
* Grundsteuer B (bebautes Land): Hebesatz 340 (gleichbleibend)
Bei der Berechnung nach der neuen Grundsteuerreform sollen ab nächstem Jahr die Einnahmen etwa gleichbleiben.
* Gewerbesteuer: Hebesatz bisher 320, vorgeschlagen von der Verwaltung 370 (Erhöhung um rund 15 %). Hierüber wird der Gemeinderat noch diskutieren.
Dies würde eine Mehreinnahme von rund 200.000 € generieren, die für die Deckung des Haushalts notwendig sind.
* Hundesteuer: 60 € pro Hund (Erhöhung von 10 Euro)
* Bestattungsgebühren: gleichbleibend
* Miete Sportstätten: gleichbleibend
* Die Trinkwasser- und Abwassergebühren werden immer nach der Abschlussrechnung des letzten Jahres direkt umgelegt.
Trinkwasser: Erhöhung von 2,58 € auf 2,79 €
Abwasser: Erhöhung von 2,73 € auf 3,48 €
Das „Wasser“ wird also im nächsten Jahr 96 ct pro Kubikmeter mehr kosten.
Sitzung vom 4.12.2024
Sehr umfangreich war die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 4.12. In der Bürgerfragestunde bat Hermann Mantel darum,...
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