Sitzung vom 10.4.2024

Festsetzung der Gebühren für die gemeindlichen Einrichtungen:
Die letzte Gebührenanpassung war vor 7 Jahren. Die Ausschussmitglieder machten es sich nicht leicht. Grundsätzlich waren sie sich einig, dass die Gebühren für die gemeindlichen Sportstätten und Veranstaltungsräume erhöht werden müssen. Heiß diskutiert wurden die Bedingungen für die Berechnungen – ohne auf eine Lösung zu kommen. Diese sollen die Fraktionen suchen und in den Gemeinderat einbringen. Einig war man sich darüber, dass Veranstaltungen bzw. die Nutzung durch Haibacher Vereine gefördert werden sollen. Die Nutzungsgebühren durch gewerbetreibende bzw. auswärtige Veranstalter sollen mindestens die tatsächlich entstehenden Kosten abdecken. Ähnlich wird es bei den Sportveranstaltungen werden. Vorsichtiges Ziel ist es, eine Kostendeckung von 25 Prozent bis 2031 zu erreichen.

Die Wasserabgabesatzung wurde dem aktuellen Recht und den neuesten Regeln der Technik angepasst und als Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat gegeben.

Allgemeines:
Das Landratsamt hat den Haushaltsplan 2024 genehmigt. Es wird bemerkt, dass die Haushaltslage verschlechtert und angespannt ist. Anerkannt hat das Landratsamt, dass die Gemeinde dieses beobachtet und künftig darauf achten will, die Einnahmen und Ausgaben anzupassen.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Das könnte Sie auch interessieren

Sitzung vom 23.9.2026

Sitzung vom 23.9.2026

„Willkommen an Bord!“ Mit diesen Worten begrüßte der zweite Bürgermeister Ingo Adams den Gemeinderat in Vertreung von Bürgermeister...

mehr lesen
Sitzung vom 16.9.26

Sitzung vom 16.9.26

Verkehr und Parken im Innenort Die derzeitige Einbahnstraßenregelung im Innenort bleibt noch vier Wochen bestehen. Anschließend wird...

mehr lesen
Sitzung vom 29.7.26

Sitzung vom 29.7.26

Sommerstraße wird nachgebessert Der Bauausschuss hat die Regelungen zur Sommerstraße ergänzt. Künftig ist aus der Eckenerstraße auch das...

mehr lesen